Der Hamburger Energietisch

Für die Energiewende in Hamburg

Demokratische Kontrolle der Energienetzgesellschaften

Eckpunkte für die demokratische Kontrolle der Energienetzgesellschaften durch Beiräte

 

Die folgenden Anforderungen stellt der Hamburger Energietisch an die geplanten Netzbeiräte (Strom-, Gas- und Fernwärmebeirat) und versteht dieses Eckpunktepapier als Diskussionsgrundlage für die weitere Entscheidungsfindung.

1. Unternehmensziele und Organisationsform

Die Energienetzunternehmen sollen öffentlich rechtliche Unternehmen sein und die Ziele des Volksentscheids ausdrücklich als Unternehmensziele anerkennen und danach handeln.

2. Zugang zu betrieblichen Daten

Das Gremium und die Öffentlichkeit hat Zugang zu allen relevanten betrieblichen Daten (außer zu personenbezogenen Daten). Die Mitglieder des Beirats unterliegen keinerlei Schweigepflicht.

3. Sitzungen

• Alle Sitzungen sind öffentlich, nur bei der Diskussion von Personalangelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
• Der Beirat tagt mindestens vier Mal im Jahr.
• Zugeladene Experten erhalten Rederecht.

4. Beratende Funktion des Beirats

Der Beirat berät die Geschäftsführung, wie das Unternehmen die Ziele des Volksentscheids am besten verwirklicht.

5. Vetorecht bei der Berufung des Geschäftsführers

Der Beirat hat ein Vetorecht bei der Berufung des Geschäftsführers durch die Gesellschafter.

6. Initiativrecht

a) Das Gremium hat ein Initiativrecht, der Geschäftsführung, dem Vorstand des Unternehmens, Fragen und Forderungen vorzulegen, die diese in einer festgelegten Frist beantworten müssen.

b) Werden 1.000 Unterschriften von Hamburger BürgerInnen vorgelegt, muss der Vorstand sie anhören und innerhalb von 3 Monaten darüber entscheiden. Werden 5.000 Unterschriften vorgelegt, muss der Vorstand eine konsultative Kundenbefragung durchführen.

7. Öffentliche Dialog-Veranstaltungen

Es werden zwei Mal im Jahr öffentliche Dialog-Veranstaltungen durchgeführt, an dem der Vorstand und der Beirat teilnehmen und die Fragen der Bevölkerung beantworten müssen. Auf Wunsch der BürgerInnen können auch weitere Versammlungen einberufen werden. Empfehlungen der Versammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom
Beirat behandelt werden.

8. Verfügungsrahmen

Der Beirat erhält einen Verfügungsrahmen von bis zu 30.000 Euro jährlich, aus dem er Sitzungsgelder, Reisekosten und Gutachten von Experten finanzieren kann. Das Budget ist nicht für Sitzungsgelder der Beiratsmitglieder zu verwenden.

9. Zusammensetzung des Beirats

Folgende Zusammensetzung wird vorgeschlagen:
4 Personen auf Vorschlag von verschiedenen Umweltverbänden
4 Personen auf Vorschlag des Hamburger Energietischs (als die Bürgervertretung der Energiewende in Hamburg)
4 Personen auf Vorschlag der Sozialverbände, Verbraucherschutz und Kirchen

Zu klären ist, wie die jeweiligen Vertreter/innen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen gewählt bzw. bestimmt werden.

Die Eckpunkte gibt es auch hier als Download

 

 

 

 

 

 

Anlass ist der internationale Streiktag von Fridays for Future.    Mehr hier und hier.