Der Hamburger Energietisch

Für die Energiewende in Hamburg

Aktuelles

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Viele haben es nicht erwartet, viele waren überrascht, als beim „Hamburger Zukunftsentscheid“ am 12. Oktober 2025 eine deutliche Mehrheit für das Klimaschutzverbesserungsgesetz stimmte.

Als wesentliche Veränderungen des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes durch das Klimaschutzverbesserungsgesetz im Vergleich zur vorangegangenen Fassung hob die „Initiative Zukunftsentscheid“ hervor:

  • das Vorziehen der CO2-Neutralität von 2045 auf 2040,
  • die Vorgabe von jährlichen Höchstmengen an CO2-Emissionen, verbunden mit raschen Überprüfungen mit Hilfe von Schätzbilanzen und zeitnahen Korrekturen durch Sofortprogramme und
  • die Verstärkung der Forderung nach sozialverträglicher Umsetzung.

Aus Sicht der Volksinitiative fehlten bisher eine ausreichende Transparenz, ein kurzfristiges Monitoring und eine schnelle Nachjustierung.

In einem hier abrufbaren Dossier wurden wichtige Quellen, Zusammenhänge und Abläufe dokumentiert und erläutert, um weiterhin eine umfangreiche öffentliche Beteiligung auf dem Weg Hamburgs zur CO2-Neutralität zu unterstützen.

Parallel dazu wurden in einer Quellen-Dokumentation „Hamburger Zukunftsentscheid:  Öffentliche Debatte und Medien“ zahlreiche Informationen, Meinungsäußerungen und Standpunkte zusammen-getragen. 

Zum Dossier  hier    und    zur Quellen-Dokumentation  hier.                                                                                                                                                 


Schon seit Wochen sind die Plakate und großen Stelltafeln der Volksinitiative „Hamburger Zukunftsentscheid“ auf den Hamburger Straßen nicht zu übersehen, genauso wie die Helferinnen und Helfer, die mit ihren Flyern und Infoständen auf den Straßen und vor den Haus- und Wohnungstüren seit Monaten für den „Hamburger Zukunftsentscheid“ werben.

Der „Hamburger Zukunftsentscheid“ hat die Konkretisierung und Nachschärfung des bestehenden Hamburger Klimaschutzgesetzes zum Ziel. Die Bürgerschaft soll ein Klimaschutz-Verbesserungsgesetz mit Gesetzesbegründung beschließen.

Ziele dieses Gesetzes sind

  • die jährliche Überprüfung und Sicherung der Einhaltung der Hamburger Klimaschutzziele,
  • die sozialverträgliche Ausgestaltung der Maßnahmen für das Klima und
  • der gemeinsame Schutz unserer Lebensgrundlagen.

Da Hamburg beim Ziel der Klimaneutralität zahlreichen anderen Bundesländern hinterherhinkt, soll Klimaneutralität nicht erst 2045, sondern schon 2040 erreicht werden. Der Hamburger Senat hat 2022 Studien in Auftrag gegeben, auf deren Grundlage im Hamburgischen Klimaschutzgesetz die Ziele für 2030 und 2045 festgelegt wurden. Mit einer ab 2030 möglichen und nötigen Beschleunigung soll nun ein CO2-Reduktionspfad schon bis 2040 statt bis 2045 verbindlich beschlossen werden.

Die Volksinitiative „Hamburger Zukunftsentscheid“ wird von mehr als 60 Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden unterstützt, die erkannt haben, dass Klimaschutz, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit keine Gegensätze sind, sondern sich gegenseitig bedingen.

In den letzten Tagen vor dem Stichtag 12. Oktober 2025 mehren sich die Stimmen, die gegen das Anliegen des Zukunftsentscheids wettern. Das sind in der Regel diejenigen, die bei einem „Weiter-so“ etwas zu gewinnen hätten. Sie prophezeien eine fürchterliche Zukunft, wenn der Volksentscheid positiv entschieden würde, und begründen es damit, dass ganz im Gegenteil zur Absicht des Volksentscheides die ärmeren Bevölkerungsteile darunter zu leiden hätten.

Die letzten Jahre haben uns allerdings gezeigt, dass die Zerstörungen durch Hitze und Dürre, Stürme und Starkregen sowie Hochwasser weiter zunehmen werden und gerade die ärmere Bevölkerung besonders stark treffen werden, wenn der Klimakatastrophe nicht schnell genug entgegengewirkt wird. Mit einem positiven Entscheid haben die Hamburger Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, dieser Katastrophe etwas Widerstand zu bieten.

Die bisherigen Zahlen lassen hoffen. Laut einer Umfrage des Hamburger Abendblattes sprachen sich gut 78 % der Befragten für diesen Volksentscheid aus. Am 2. Oktober wurde durch die Initiative mitgeteilt, dass bereits über 270.000 Stimmen abgegeben wurden. Die Initiative geht davon aus , dass mindestens 500.000 Personen an der Wahl teilnehmen müssen, damit das Quorum von mindestens 265.000 Ja-Stimmen erreicht wird. Wir drücken die Daumen!


Wieviel Strom erzeugt das alte Heizkraftwerk Wedel aus Kohle? Das wollte die LINKE in der Hamburger Bürgerschaft wissen. Bei einer Überprüfung der Größe des Kohlestroms entsprechend der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage zeigten sich Unstimmigkeiten.

Neben dem Heizkraftwerk in Wedel, das Strom und Fernwärme klimaschädlich mit Steinkohle erzeugt, wird in Wedel mit Hilfe von Windstrom Fernwärme für das Hamburger Stadtnetz in einer Power-to-Heat-Anlage produziert, also durch einen großen Tauchsieder. Diesen Windstrom hat der Senat von dem im Heizkraftwerk Wedel mit Steinkohle erzeugten Strom abgezogen. Der Strom aus dem Heizkraftwerk Wedel scheint damit klimafreundlicher geworden zu sein.

Eine ausführliche Analyse finden Sie hier.


Bei speziellen Fragen von Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft zum Klimaschutz gibt sich der Senat gerne zugeknöpft. Dem CDU-Abgeordneten Gamm, der wissen wollte, wieviel Strom im Kohle-Heizkraftwerk Wedel erzeugt wurde, gab er keine Auskunft mit der Begründung „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ (22/2549).

Als aber der LINKEN-Abgeordnete Stephan Jersch in 22/4979 darauf aufmerksam machte, dass die von Gamm gesuchten Daten in den „Energy Charts“ für jedermann öffentlich zugänglich seien – eine Blamage für den Senat – reagierte dieser mit der Erklärung: „Die hier vorliegende Anfrage wurde zum Anlass genommen, die bisherige Praxis zu überprüfen und eine Neubewertung in dieser Frage vorzunehmen. Die Prüfung hatte zum Ergebnis, dass für die Zukunft eine einfache und transparente Darstellung der entsprechenden Daten erarbeitet wird.“

Der HET hielt diese Senats-Erklärung für die Ankündigung einer Transparenzoffensive der öffentlichen Energieunternehmen Hamburgs. Eine Selbstverpflichtung zu mehr Transparenz hätte in der Tat gut zur Forderung des Netze-Volksentscheids von 2013 nach „demokratischer Kontrolle“ gepasst.

Eine eiskalte Dusche kam dann vom Senat mit der Drs. 22/6701, in der Jersch nach „transparenten“ Daten-Darstellungen fragte. Es ging um die Selbstverpflichtung des von Hamburg zurückgekauften Unternehmens Wärme Hamburg GmbH zur Reduzierung der Kohleverbrennung im uralten Heizkraftwerk Wedel.

Die Antworten des Senats auf die Fragen 17 bis 19 in dieser Drs. 22/6701 sind an Arroganz kaum zu überbieten. Die frühere von Vattenfall gut bekannte Verweigerung von Informationen unter Hinweis auf „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ sollte also weiter gehen wie zuvor.

Inzwischen ist klar: Aus dieser seit viereinhalb Jahren bestehenden „Selbstverpflichtung Wedel“ wurde nichts – zu Lasten des Klimaschutzes in Hamburg.

Eine ausführliche Darstellung der gebrochenen Selbstverpflichtung zum Absenken der Kohleverbrennung in Wedel findet sich hier.