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Vattenfall erhält 1,6 Mrd. Euro für stillgelegte Kernkraftwerke

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Die deutsche Bundesregierung hatte nach dem Super-GAU in Fukushima acht ältere Kernkraftwerke für immer abschalten lassen. Nach Meldungen vom 5. März 2021 erhalten die Besitzer nun Entschädigungen für Strommengen, die ihnen entgangen sind, für entwertete Investitionen sowie – das betrifft nur Vattenfall – für die Zustimmung zur Einstellung  des langjährigen Klageverfahrens vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID.

Bild: HET

Vor der Fukushima-Katastrophe hatte die Bundesregierung eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten beschlossen. Nach den verheerenden Schäden am japanischen Atomkraftwerk waren die sieben ältesten Kernkraftwerke das Kernkraftwerk Krümmel von Vattenfall kurzfristig vom Netz genommen worden. Daraufhin forderten die Betreiber Entschädigungen.

Dass ein solcher Ausgleich erforderlich ist, hatte das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 6. Dezember 2016 und vom 29. September 2020 festgestellt. Den Atomausstieg selbst hatte es bestätigt. Es bleibt nun dabei, dass das letzte deutsche Kernkraftwerk spätestens Ende 2022 vom Netz geht.

Die Eckpunkte der Verständigung sehen vor, dass E.ON/PreussenElektra – der konzernbezogenen Betrachtungsweise des Bundesverfassungsgerichts folgend – über die rechnerisch ihrem Miteigentumsanteil entsprechenden Strommengen der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel frei verfügen, das heißt in ihren konzerneigenen Kraftwerken verstromen können. Das war zwischen den Unternehmen sowie der Bundesregierung umstritten.

Die Steuerzahler kommt diese Einigung teuer zu stehen: Vattenfall, RWE, E.on und EnBW erhalten nun insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro an Ausgleichszahlungen.

Wofür gezahlt wird

Die stillgelegten Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel gehören zu unterschiedlichen Gesellschaftsanteilen E.ON/PreussenElektra (PE) und Vattenfall.

Vattenfall erhält für 35,30 TWh nicht mehr erzeugbare Strommengen der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel einen Ausgleich in Höhe von 33,22 €/MWh brutto. E.ON/PE erwirbt zusätzlich 13,00 TWh der verbleibenden Mengen des Kernkraftwerks Krümmel von Vattenfall zum Preis von 13,92 €/MWh. Der Bund zahlt für diese Strommenge zusätzlich die Differenz in Höhe von 19,30 €/MWh zu dem Preis, der für den Ausgleich vereinbart wurde, an Vattenfall (33,22 €/MWh – 13,92 €/MWh = 19,30 €/MWh).

Hieraus ergibt sich zugunsten von Vattenfall insgesamt eine Zahlung in Höhe von 1.606 Mio. Euro, die sich zusammensetzt aus der Ausgleichszahlung durch den Bund (1.425 Mio. Euro) und dem von E.ON/PE für die 13,00 TWh zu zahlenden Kaufpreis (181 Mio. Euro).

RWE erhält einen Ausgleich für 25,90 TWh des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich in Höhe von 33,22 €/MWh. Hieraus ergibt sich für RWE insgesamt eine Ausgleichszahlung in Höhe von 860 Mio. Euro.

Der Bund prüft, ob eine Option für EnBW geschaffen werden kann, bis zu 2,00 TWh gegen Ende 2022 zusätzlich zu einem Preis von 13,92 €/MWh zu erwerben. Vattenfall hat dazu grundsätzliche Bereitschaft erklärt. Diese Option würde die Kosten des Bundes um bis zu ca. 28 Mio. Euro verringern.

Es wird angestrebt, alle Regelungen 2021 zu vollziehen. Ob dies gelingt, ist noch abhängig vom Ergebnis der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission.

Als Ausgleich für nicht erzeugbare Strommengen zahlen die Steuerzahler somit 2.285 Mio. Euro.

Für Investitionen, die die Unternehmen im Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung kurz vor dem Super-GAU in Fukushima getätigt hatten und die dann aufgrund der Rücknahme der Laufzeitverlängerung entwertet worden waren, erhalten:

EnBW: 80 Mio. Euro,   ON/PE: 42,5 Mio. Euro   und   RWE: 20 Mio. Euro

Als Ausgleich für entwertete Investitionen zahlen die Steuerzahler somit insgesamt 142,5 Mio. Euro.

Alle anhängigen Klageverfahren einschließlich des Schiedsverfahrens Vattenfall gegen die Bundesregierung werden beendet bei Tragen der jeweils eigenen Kosten sowie hälftiger Teilung der Gerichtskosten. Die Energieversorger erklären zudem einen Rechtsmittelverzicht.

Vattenfall hatte vor dem Schiedsgericht auf rund 6 Milliarden Euro Entschädigung geklagt. Das Urteil in dem seit 2012 laufenden ICSID-Verfahren war für den Frühsommer 2021 angekündigt worden.

Angesichts dieser horrenden Forderungen von Vattenfall vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington sei der Vergleich womöglich das kleinere Übel, so Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen).

Vattenfall könne sich nun mit einem „letzten Milliarden-Geschenk der Bundesregierung“ die Taschen füllen, sagte Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital.

Bild: HET

Raus aus der Sondergerichtsbarkeit für Konzerne!

Nix wie raus aus dem Klimakiller-Pakt forderten drei Klima-Aktivistinnen am 2. März 2021 im Magazin klimareporter. Frankreich und Spanien sind dafür.

Der Energiecharta-Vertrag wurde vor gut 25 Jahren ins Leben gerufen. Damals war das Ziel, die Investitionen von Firmen wie RWE, Shell oder BP in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion zu schützen.

Die Wurzeln der Sondergerichte für Konzerne liegen aber im Kolonialismus. In den 1960er Jahren wurden sie entwickelt, um das Vermögen der Kolonisatoren in den von den Industrienationen unabhängig gewordenen Ländern des globalen Südens zu schützen – so erklärt Wirtschaftsexpertin Tonny Nowshin aus Bangladesch die Ursprünge.

Heute schützt der Energiecharta-Vertrag die Energiekonzerne vor demokratisch beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen und torpediert damit viele Versuche, der Erfüllung des Paris-Abkommens näherzukommen. Der Vertrag droht die Erfolge der weltweiten Bewegung für Klimagerechtigkeit zunichtezumachen.

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