Der Hamburger Energietisch

Für die Energiewende in Hamburg

Wissenschaftliche Eigenverantwortung nach Art der Hamburger Umweltbehörde

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„Augen zu und durch“ scheint die Devise der Hamburger Umweltbehörde bei ihrer Buschholz-Affäre zu sein.

In der Schriftlichen Kleinen Anfrage der LINKEN in der Hamburger Bürgerschaft  Drs. 22/2792, 19.1.21,    Buschholz aus Namibia – Interessenkonflikte bei der Prüfung durch die BUKEA?   geht es um die Begutachtung von Treibhausgasen, die bei einer energetischen Nutzung von Buschholz aus Namibia durch Hamburg freigesetzt werden würden.

Die Einleitung zu dieser Kleinen Anfrage belegt sehr ausführlich, dass besonders von der Forst-Beratung UNIQUE, aber auch vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) auf Grund von Interessenkonflikten keine unabhängigen und objektiven Gutachten zu Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung von namibischem Buschholz zu erwarten sind.

In einer Einleitung zu seinen Antworten erklärt der Senat, dass nach Selbstauskünften des IfaS „die in den Prozess eingebrachten Studien und Berechnungen nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wurden und entsprechend in Peer Reviews bestätigt worden worden sind“.

Interessenkonflikte beim IfaS werden von der Umweltbehörde also ausgeschlossen, weil nämlich „nach Auskünften“ des IfaS bestimmt gar keine bestehen.

Peer Reviews (Externe Beurteilungen):
Wo sind sie?    Hat jemand welche bemerkt?

Bild zu Peer Reviews von der IJS Publishing Group

Der Senat fährt fort:  „Der zuständigen Behörde sind derzeit keine Veröffentlichungen oder andere Aussagen mit entsprechender wissenschaftlicher Qualität bekannt, die Zweifel an der Richtigkeit der genannten Aussagen nach sich ziehen würden.“

Vor sechs Wochen war der Umweltbehörde noch das Gutachten von Prof. Rabenstein vom 12. Juni 2020 bekannt, das zu einem völlig anderen Ergebnis kam als UNIQUE und IfaS. In Drs. 22/2352 (4. 12 2020) Buschholz aus Namibia – ergebnisoffene Prüfung? schrieb der Senat zu einer entsprechenden Frage 14: „Das Gutachten ist bekannt und wird in den Abwägungsprozess einbezogen.“

Jetzt scheint dieses Gutachten für den Senat und die Umweltbehörde nicht mehr zu existieren. Jedenfalls nicht als eines „mit entsprechender wissenschaftlicher Qualität“.

Zur Ausräumung der starken Zweifel an der Objektivität der Gutachter UNIQUE und IfaS könnten weitere unabhängige gutachterliche Stellungnahmen beitragen. Der Senat zur entsprechenden Frage 8: „Zurzeit sind keine gutachterlichen Stellungnahmen in Planung.“

Ist das Ganze nicht sehr bedenklich? Der Hamburger Senat gehört nicht zu den Bedenkenträgern: „Die Beauftragung und Bewertung wissenschaftlicher Expertise erfolgt anhand sachlicher, fachlicher und wissenschaftlicher Kriterien.“

Vor 110 Jahren schrieb Christian Morgenstern messerscharf:

Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.

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