Der Hamburger Energietisch

Für die Energiewende in Hamburg

Ätzende Partikel kosten viel Geld

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Seit vielen Jahren wehrt sich die Bürgerinitiative „Stopp! Kein Mega-Kraftwerk Wedel“ gegen die Beregnung mit ätzenden Partikeln aus einem Schornstein des Kohle-Heizkraftwerks Wedel, die nicht nur Sachschäden anrichten, sondern auch hochgradig gesundheitsgefährdend sind. Derzeit ist der Partikelniederschlag besonders schlimm. So etwas haben selbst die Aktiven der Bürgerinitiative (BI) noch nicht gesehen. 

Die Mitglieder und Unterstützer:innen der BI haben schon sehr viel Spendengelder für Gutachten, Untersuchungen und juristische Unterstützung aufgebracht.

Die gerichtliche Entscheidung ist jetzt auf den 22. März 2021 angesetzt.
Die BI ist daher ganz besonders stark auf Spenden angewiesen. Die Gegenseite, das Fernwärmeunternehmen Wärme Hamburg, kann die entsprechenden Kosten leicht aus der Portokasse bezahlen.

Die BI freut sich daher über jede Spende:

Konto: Linda Clausen-Hansen
       IBAN:  DE68 2005 0550 1280 5301 46

Stichwort: Ätzende Partikel

Als der Auswurf ätzender Partikel begann, hat sich Vattenfall für die Schäden entschuldigt. Die Behebung wurde anstandslos bezahlt. Später wollte man lieber nicht mehr für die Schäden zuständig sein. Die Wärme Hamburg GmbH (WH), die das Heizkraftwerk (HKW) von Vattenfall kaufte, fand nach Einreichung der Eilklage der BI auf einmal, dass diese nicht jeden einzelnen Partikelniederschlag belegt hätte.

Die Bürgerinitiative hält dagegen: Die Partikel sähen immer gleich aus, kommen in Wedel nur bei Südostwind (aus Richtung des Schornsteins), seien grundsätzlich extrem sauer und bei Kraftwerksstillstand kämen gar keine Partikel. Die Gegenproben aus dem Schornstein seien ebenfalls stark sauer und: Alle chemischen Untersuchungen von allen Seiten hätten belegt, dass die Partikel aus dem HKW Wedel stammen. Auch sei die Betreiberin verpflichtet, nachzuweisen, dass das Kraftwerk keine schädlichen Partikel emittiert, und nicht die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

So ätzend sind die Partikel

Die zuständige Überwachungsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Das LLUR bestätigt, dass die Partikel aus dem Kraftwerk stammen. Beide, WH und LLUR, behaupten, dass Partikel-Ausstoß bei alten Kohle-Kraftwerken normal sei. Nur: Andere Kraftwerke, die ätzende Partikel ausstoßen, können beide nicht benennen. Es gibt auch gar keine. Zuvor hatte das LLUR schriftlich bestätigt, dass Partikel-Emissionen selbstverständlich nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik entsprechen.

Die Schäden sehen auch immer gleich aus: Es gebe zwei typische Schadensbilder, so die BI. Diese entstünden auch nur im direkten Kraftwerksumfeld und nur nach Ätzpartikel-Beregnung. Inzwischen werde es immer schlimmer.

Umweltsenator Jens Kerstan verweist laut einem BILD-Artikel auf die Containerschiffe auf der Elbe. Diese fahren aber die ganze Elbe auf und ab. Daher müsste es doch überall an der Elbe Partikelschäden geben? Der Gutachter der Wärme Hamburg schreibt immerhin die immer gleichen Schadenbilder dem Kraftwerk zu.

Bei den Säure-Emissionsschäden ist die Wärme Hamburg in der Nachweispflicht, sagt die BI. Das LLUR zieht es vor,  die Schäden einfach gar nicht anzusehen, geschweige denn begutachten zu lassen, und verdächtigt neben den Schiffen die Vögel, die Blätter und die Bäume. Der zuständige Behörden-Mitarbeiter verlege sich auf Handyfotos von „irgendwelchen“ Motorhauben in einem so großen Abstand, dass darauf praktisch nichts zu erkennen ist. Somit muss die BI selbst alles akribisch dokumentieren, obwohl die Überwachung eindeutig dem LLUR als Überwachungsbehörde obliegt.

Beide, die WH und das LLUR behaupten, dass die extrem ätzenden Partikel, die zu Schwefelsäurebildung führen, nicht gesundheitsgefährdend seien. Die BI kritisiert, dass sie sich dabei auf einen einzigen Test berufen, der im Jahr 2017 mit Proben aus dem Kraftwerk bei noch deutlich höheren pH-Werten durchgeführt wurde. Und: In dem auf Englisch geschriebenen Gutachten stehe überhaupt nicht, dass es keine Gesundheitsgefahr für die Augen gebe. Im Gegenteil.

Die Gerichtsverhandlung zu den ätzenden Partikeln beginnt

am 22. März 2021 um 10:00 im Verwaltungsgericht Schleswig.

Alle Verfahren und Gutachten kosten neben sehr viel Arbeit auch sehr viel Geld. Die BI fände es schlimm, wenn die WH und das LLUR mit ihrem Verhalten durchkämen, nur weil der BI das Geld fehlt.  Die BI freut sich daher sehr über jede Unterstützung.

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