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Solidarität mit der Bürgerinitiative: „Stopp! Kein Mega-Kraftwerk Wedel“

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Gerichtsfarce in Schleswig

Am 12. Mai 2021 fand vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ein von zwölf Wedeler Anwohnerinnen und Anwohnern angestrengtes Verfahren gegen die ätzenden Partikelemissionen des Kohlekraftwerks Wedel statt. Beklagte war das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), das die Genehmigung für den Kraftwerksbetrieb dem Betreiber Wärme Hamburg GmbH verbieten sollte, so lange von dort gesundheitliche oder materielle Schäden ausgehen. Nach einer über 5-stündigen mündlichen Verhandlung wies das Gericht die Klagen ab.

Seit Jahren sind die Anlieger des Kraftwerks, eines der ältesten Deutschlands – je nach Windrichtung und Partikelausstoß – von diesen Emissionen betroffen. Daher gründeten sie im Jahr 2012 die Bürgerinitiative: Stopp! Kein Mega-Kraftwerk Wedel und belegten mit insgesamt 18 Gutachten ihre Schäden. Es handelt sich nicht um „geringfügige Alltagsverschmutzungen“, wie das Gericht es in seiner Urteilsbegründung sieht, sondern um zum Teil massive Beschädigungen an Fahrzeugen und Häusern. In der Vergangenheit wurde das auch durch den früheren Kraftwerksbetreiber Vattenfall und den heutigen Eigentümer Wärme Hamburg GmbH eingestanden. Denn beide Unternehmen leisteten mit Regressverträgen Schadensersatzzahlungen. Selbst der Gutachter von Wärme Hamburg schrieb die Schäden an den Pkw plausibel dem Kraftwerk zu.

Zudem besteht die Gefahr gesundheitlicher Schäden. Denn, wie durch mehrere Gutachten nachgewiesen, sind die Partikel sauer und ätzend und können besonders bei Kindern, denen diese Gefahr möglicherweise nicht bekannt ist, gesundheitliche Schäden hervorrufen.

Was den ganzen Prozess zu einer Farce macht, ist der Umstand, dass das Gericht den Klägern, also den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, keine wirkliche Möglichkeit bot ihre Sichtweise vorzutragen. Deren Sachverständiger wurde in die letzte Reihe des Gerichtssaals beordert und durfte nicht reden. Die Zeugen mussten den Gerichtssaal verlassen und wurden ebenfalls nicht angehört. Auf die Inaugenscheinnahme beschädigter Fahrzeuge, die vor dem Gerichtsgebäude zur Dokumentation bereitstanden, verzichtete die Justiz. Ein beantragtes unabhängiges Gerichtsgutachten lehnte die Richterin mit der Begründung ab, dass die festgestellten Partikel nicht ätzend seien. Dem Gericht seien darüber hinaus alle Gutachten (über 100) bekannt. Diese Grundlage genüge für ein Urteil im Namen des Volkes.

Wie absurd das Verhalten des Gerichts war, macht eine Pressemeldung im Nachgang zu der Verhandlung deutlich. Darin wurde das Urteil unter anderem damit begründet, dass die von der Gegenseite gelieferten Gutachten von den Klagenden nicht „hinreichend substantiiert“ gewesen seien, also nicht genügend entkräftet wurden. Dies hätte in einer fairen Verhandlung sicherlich zur Sprache kommen können. Das war jedoch nicht gewollt.

Eine Revision zu diesen Urteilen beim Oberverwaltungsgericht ließ das Gericht nicht zu. Sie müsste erst eigens beantragt werden. Dies will wohlweislich überlegt sein. Denn ein faires Urteil ist auch vom Geldbeutel abhängig. Die Gerichtskosten werden allein für diese Gerichtsverhandlung auf 3.000 € geschätzt. Die Anwaltskosten hierfür sind fast doppelt so hoch.

Wie geduldig die Wedeler Bürgerinnen und Bürger bisher versucht haben, ihren Kampf für eine saubere und gesunde Umwelt zu führen, lässt sich nicht nur an der zeitlichen Dimension ermessen, sondern auch an der finanziellen. Denn bisher hat ihnen der Kampf bereits gut 300.000 € abverlangt.

Der Hamburger Energietisch unterstützt die Anliegen der Bürgerinitiative Stopp! Kein Mega-Kraftwerk Wedel solidarisch und ruft zur finanziellen Unterstützung auf.

Konto der Bürgerinitiative:
Linda Clausen-Hansen
IBAN: DE68 2005 0550 1280 5301 46
Stichwort: Kein Mega-Kraftwerk Wedel

Medien:
ndr: Kraftwerk Wedel Gericht weist Klagen zu Auto Lackschäden ab. 12.5.2021
onvista: Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Kohlekraftwerk Wedel zurück. 12.5.2021
tag24: Gesundheitliche Schäden durch ätzende Partikel? Verwaltungsgericht weist Klagen zurück. 12.5.2021

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