Die Hamburger Umweltbehörde (BUE) tut sich ersichtlich schwer damit, zu erklären, warum beim Ersatz des Kohle-Heizkraftwerks Wedel die von ihr favorisierte „Südvariante“ besser sein soll als eine „Nordvariante“ im Stellinger Moor, die Alternative ohne den teuren und langwierigen Bau einer Elbtrasse. Die Südvariante ist wesentlich teurer, weil für die Elbtrasse mindestens 140 Mio. € aufzubringen sind. Daher will die BUE wenigstens mit der Behauptung punkten, durch diese Trasse würden umfangreiche erneuerbare Wärmequellen erschlossen. Zu diesem Zweck erklärt sie, Fernwärme aus der Müllverbrennung sei praktisch CO2-frei.
Sie beruft sich dabei auf Argumente der Lobby-Organisation „Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK“ (AGFW), die versichert, der Brennstoff Müll sei CO2-frei, weil die bei der Verbrennung von Müll freigesetzten CO2-Emissionen „vorgelagerten Wertschöpfungsstufen“ zuzuschlagen seien.
In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage der LINKEN wurde der BUE nun vorgehalten, sie verstoße gegen die klaren Feststellungen eines Grundlagenpapiers des arrhenius-Instituts, das die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2011 selbst in Auftrag gegeben hatte.
In diesem Papier wird festgestellt, in jedem Fall sei die einmal gewählte Bilanzierungsmethode konsequent zu verwenden. Verschiedene Bilanzierungsmethoden dürften nicht miteinander vermischt werden. Die BUE aber tut genau das. Sie vermischt Bilanzierungsmethoden, indem sie Wärme aus der Müllverbrennung anders behandelt als beispielsweise Wärme aus Erdgas- oder Biomasse-Heizkraftwerken.
Die Antwort der Umweltbehörde auf die Schriftliche Kleine Anfrage klingt ziemlich hilflos: „Grundsätzlich sollte ein gewählter Bilanzierungsansatz beibehalten werden. Der Senat behält sich vor, entsprechend den Anforderungen auch andere Methoden anzuwenden.“
Für die Entscheidung über den Rückkauf des Hamburger Fernwärmesystems hatte die Umweltbehörde im Oktober 2018 CO2-Bilanzen mit CO2-freier Müllwärme vorgelegt und damit den Senat und die Bürgerschaft falsch unterrichtet. Die Schriftliche Kleine Anfrage erkundigte sich nach einer Korrektur dieser falschen Unterrichtung. Dazu ist die Umweltbehörde offenbar nicht bereit.
Die Hamburger Umweltbehörde untergräbt damit immer weiter ihre Glaubwürdigkeit.