Der Hamburger Energietisch

Für die Energiewende in Hamburg

Genehmigung

Genehmigungsverfahren für die Elbtrasse

Genehmigungsantrag

Am 11. September 2019 wurde vom Unternehmen Wärme Hamburg GmbH bei der Planfeststellungsbehörde der Antrag zur Genehmigung der Elbtrasse eingereicht. Das folgende Bild (Quelle: Wärme Hamburg) zeigt fünf Exemplare des Genehmigungsantrags in acht Aktenordnern. 

Genehmigungsantrag in fünffacher Ausfertigung

Planauslegung

Den Ausgaben des Amtlichen Anzeigers vom 23.6.2020 und vom 10.7.2020 ist zu entnehmen, dass vom 24.6.2020 bis zum 13.8.2020 die Pläne für die Errichtung und den Betrieb der Fernwärmeleitung „Fernwärmesystemanbindung-West“ (FWS-West) öffentlich ausgelegt werden.

Informationen zum Planfeststellungsverfahren finden sich hier.

Die Planunterlagen lassen sich auf der folgenden Internetseite https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=736A2E80-7585-4BAE-BA54-7D518DE990F8 einsehen und von hier aus auch herunterladen.

Informationen der Wärme Hamburg GmbH zur Planauslegung finden sich hier.

Einwendungen

Einwendungen aller Art gegen den Bau dieser Fernwärmetrasse, auch mehrfache, können bis zum 14. September 2020 von Betroffenen schriftlich bei den im Amtlichen Anzeiger angegebenen Dienststellen eingereicht werden. Sie werden an die Vorhabensträgerin, also an die Wärme Hamburg GmbH, weitergeleitet.

Eine Einreichung per Email ist ebenfalls möglich.
Emailadresse: planfeststellung-fernwaerme@bue.hamburg.de

Betroffene sind nicht nur die Anwohner der geplanten Elbtrasse, sondern beispielsweise auch Menschen, die sich wegen der Erderhitzung oder wegen einer weiträumigen Verkehrsbehinderung betroffen fühlen.

Nähere Informationen zu Einwendungen gegen die Elbtrasse stellt die Bürgerinitiative „Keine Elbtrasse!“ hier zur Verfügung.

Aus dem Amtlichen Anzeiger zum Verlauf der geplanten Elbtrasse:

„Der Verlauf der FWS-West beginnt südlich der Elbe am Werkzaun der KWK-Anlage Dradenau. Sie verläuft erdverlegt in der Dradenaustraße und Antwerpenstraße. Am Ende der Antwerpenstraße zweigt sie in den Tankweg ab und wird entlang des Gehölzes bis zum Jachtweg geführt. Dort entsteht der Startschacht für die Elbquerung, die durch den Bau einer begehbaren Tunnelanlage realisiert wird. Der Tunnel unterquert zunächst den Köhlfleethafen, anschließend die Elbe und endet nördlich der Elbe mit dem Zielschacht im südöstlichen Bereich des Hindenburgparks. Von dort wird die Leitung weiter erdverlegt den Hang hinauf bis zur Elbchaussee geführt, biegt anschließend in die Parkstraße ein und folgt ihr bis zum Übergang in die Groß Flottbeker Straße. Dabei wird die S-Bahn-Brücke Höhe Jeppweg mit einem Rohrvortrieb untergequert. In der Groß Flottbeker Straße verläuft sie weiter, kreuzt den Osdorfer Weg und wird in der Straße Zum Hünengrab bis zur Notkestraße geführt. In der Notkestraße wird die FWS-West in das bestehende Fernwärmenetz (Weststrang) eingebunden.“

Der Hamburger Energietisch e. V. und die Bürgerinitiative „Keine Elbtrasse!“ haben die folgende umfangreiche juristisch unterstützte Einwendung eingereicht.


Erörterung

Wer eine Einwendung erhoben hat, darf auch an der öffentlichen Erörterung teilnehmen, die einige Monate nach dem Ende der Planauslegung stattfindet.

Die Planfeststellungsbehörde, das Amt I der Hamburger Umweltbehörde, hat dem HET mitgeteilt, dass der Erörterungstermin ersatzweise als Online-Konsultation durchgeführt werden wird.

Im Amtlichen Anzeiger vom 5. Februar 2021 wurde für die Erörterung im Planfeststellungsverfahren „FWS-West“ bekannt gegeben:

Die Erörterung findet als Online-Konsultation statt und zwar im Zeitraum vom 15.2.2021 bis zum 1.3.2021.

Der zu erörternde Sachverhalt wird in diesem Zeitraum unter der Adresse https://www.hamburg.de/bukea/online-konsultation-fwswest für die Teilnahmeberechtigten bereitgestellt werden.

Näheres hierzu findet sich auch auf der Internetseite der Bürgerinitiative „Keine Elbtrasse!“.

Der Erörterungstermin soll der Vertiefung und Konkretisierung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen dienen, um der Planfeststellungsbehörde die Entscheidung hierüber zu erleichtern. Soweit möglich, dient der Erörterungstermin auch dazu, Einvernehmen zwischen den Beteiligten zu erzielen.

Nach der öffentlichen Erörterung dauert es einige Monate, bis die Planfeststellungbehörde alle Prüfungen vorgenommen hat, die auf Grund der verschiedenen Einwendungen durchzuführen waren.

Planfeststellungsbeschluss

Wenn die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben am Ende des Verfahrens für genehmigungsfähig hält, stellt sie den Plan durch den Planfeststellungsbeschluss fest. Sie kann dabei auch Nebenbestimmungen wie z. B. Auflagen und Bedingungen erteilen. Nach Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses kann gegen ihn Klage vor den Verwaltungsgerichten erhoben werden.

Der Planfeststellungsbeschluss ist im Amtlichen Anzeiger Nr. 82, Dienstag 19. Oktober 2021, von der BUKEA öffentlich bekannt gemacht worden.

Auszüge daraus:

„Die Einwendungen, Forderungen und Anträge der Betroffenen und der sonstigen Einwenderinnen und Einwender sowie die von Behörden und Vereinigungen abgege­benen Stellungnahmen wurden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch Einzelentscheidungen entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben.“

„Hinweis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung
Auf Grund der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der Verwaltungsge­
richtsordnung (VwGO) hat eine gegenüber diesem Planfest­ stellungsbeschluss erhobene Anfechtungsklage keine auf­ schiebende Wirkung.

Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung  kann beim Oberverwaltungsgericht Hamburg, Lübecker­
tordamm 4, 20099 Hamburg, beantragt werden (vgl. § 80 Absatz 5 Satz 1 Alternative 2 VwGO).“

Beklagung

Der festgestellte Plan wird bestandskräftig, wenn innerhalb der Klagefrist keine Klagen erhoben werden oder erhobene Klagen rechtskräftig abgewiesen werden. Mit dem bestandskräftigen Beschluss kann der Vorhabenträger den Bau des Vorhabens beginnen.

Senator Kerstan hat angekündigt, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Elbtrasse eine sofortige Vollziehbarkeit enthalten soll. „Sofort vollziehbar“ dürfte bedeuten, dass eingelegte Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben. Hiergegen kann möglicherweise rechtlich vorgegangen werden.

► Die Wirtschaftsbehörde hat den Verfahrensablauf einer Planfeststellung hier dargestellt.


Der bevorzugte Verlauf der jetzt beantragten Elbtrasse

Der gegenwärtig vom Vorhabensträger bevorzugte Verlauf der Elbtrasse kann den Unterlagen zum Scoping-Termin entnommen werden. Dieser Termin fand am 24. Juni 2019 für ausgewählte Teilnehmer statt. Ein nichtöffentliches Treffen dieser Art geht einem formalen Planfeststellungsverfahren voraus. Unter Beteiligung von Behörden, Umweltverbänden und anderen wird dabei von der zuständigen Behörde über das geplante Vorhaben informiert und es wird diskutiert, welche Verfahrensschritte durchzuführen sein werden – wie zum Beispiel eine Umweltverträglichkeitsprüfung – und welche Auflagen gemacht werden sollen.

Titelseite der Scoping-Unterlage vom 24. Juni 2019. Quelle: Wärme Hamburg

Die beim Scoping-Termin vorgelegte Planung sieht vor, dass die Fernwärmetrasse mit der Bezeichnung Fernwärmesystemanbindung West (FWS West) vom Klärwerk in Dradenau aus nach Unterquerung der Elbe mit einem Schachtbauwerk im Hindenburgpark durch die Elbchaussee, die Parkstraße, die Groß Flottbeker Straße und die Straße Am Hünengrab oder die Seestraße zu einem Anschlusspunkt an das vorhandene Fernwärmenetz in der Notkestraße führt.


Der früher geplante Verlauf der Elbtrasse

Der früher geplante Verlauf der Elbtrasse ist  in der Projektbeschreibung zu finden, die die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) zum „Scoping-Termin“ am 27. Juni 2017 vorgelegt hat. Er kann als Alternative zur Vorzugstrasse bei der Erörterung noch eine Rolle spielen.

Die Planung von Vattenfall sah vor, dass die Fernwärmetrasse vom Klärwerk Dradenau in Hamburg Altenwerder aus nach Unterquerung der Elbe mit einem Schachtbauwerk in Schröders Elbpark durch Elbchaussee, Halbmondsweg, Reventlowstraße, Dürerstraße und Ebertallee bis zur Trabrennbahn an der Luruper Chaussee gebaut wird.

Hier finden sich Unterlagen dieses Scoping-Termins für die Anbindung des Fernwärmesystems-West:

•  Protokoll Scoping Termin UVP Vattenfall Fernwärmeanbindung West 2017-08-08

•  Anlage 3_Scoping_FWS West_Langfassung_2017-06-27

Eine Auswahl aus den Dokumenten dieses Scoping-Termins und eine Gegenüberstellung der damailigen Nordvariante (ohne Elbtrasse) und der damaligen Südvariante (mit Elbtrasse) auf dem Stand von Dezember 2017 bietet:   Eine höchst überflüssige Baustelle mitten durch die Stadtteile

Die von der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und von Vattenfall Mitte Dezember 2017 gemeinsam beschlossene Fernwärmetrasse mit Elbquerung bedeutete einen zweiten Anlauf zu einer Moorburgtrasse – zumindest was Vattenfall betrifft. Viele Fragen zu dieser Trasse wurden in den beiden folgenden Texten aus der damaligen Sicht beantwortet:
•  Was Sie über die Moorburgtrasse wissen sollten
•  Der Faktencheck – Pro und Kontra Kohle-Fernwärme aus Moorburg statt aus Wedel

Damals stellten sich die Fragen: Warum ignoriert die Behörde die Einwände von Umweltverbänden und weiteren Nichtregierungsorganisationen? Warum will der Senat unbedingt diese teure Lösung? Warum prüft die Behörde die bessere Alternative nur unzureichend? Und warum kämpfen Vattenfall und die grün geführte Hamburger Umweltbehörde trotz des Netze-Volksentscheids vom 22. September 2013 schon wieder für den Anschluss des Kohle-Heizkraftwerks Moorburg an das städtische Fernwärmenetz? Eine Stellungnahme hierzu vom 16. Dezember 2017:  Die Moorburgtrasse 2.0

Nach der Senatsentscheidung über den Rückkauf des zentralen Hamburger Fernwärmesystems kündigte Umweltsenator Kerstan am 16. Oktober 2018 als erste Maßnahme die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens für die Elbtrasse an. Es dauerte jedoch bis zum 11. September 2019, bis der Trassenantrag eingereicht wurde.


Beispiele für Planfeststellungsverfahren

Zur Orientierung über den Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens kann die Anhörung und Erörterung der Einwendungen zur ersten, damals gescheiterten Moorburgtrasse 1.0 dienen:
Hier die Tagesordnung und das sehr umfangreiche Wortprotokoll.

Dazu eine Übersicht über die damaligen Einwendungen, teilweise mit Kommentaren und mit Antworten der Anwälte des Vorhabensträgers Vattenfall Europe (VE):

•  Einwendungen und Antworten zu Klima

•  Sonstige Einwendungen und Antworten

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