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Der Klimaschutz steht hinten an – Steuerrecht verhindert sofortigen Kauf der Fernwärme

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Steuerzahlungen verhindern den Rückkauf

Nach den Verhandlungen der Stadt mit Vattenfall war klar, dass das Fernwärmenetz frühestens in 2019 zurückgekauft werden soll. Und das auch nur vielleicht. Als Grund dafür werden Steuerrückzahlungen an Vattenfall durch die Stadt in dreistelliger Millionenhöhe genannt.

Die Ausgangslage ist dabei wie folgt:
Damit die Stadt Hamburg ihren (in 2011 vereibarten und 2012 vollzogenen) Anteil von 25,1% an dem Fernwärmenetz kaufen konnte, musste Vattenfall seine damalige Fernwärmegesellschaft aufteilen, da das Unternehmen sowohl das Hamburger, als auch das Berliner Netz besaß und betrieb. So weit so gut. Aufgrund des Umwandlungssteuergesetzes, welches eben solche Aufspaltungen regelt, darf sieben Jahre lang keine Weiterveräußerung erfolgen, da ansonsten eine Nachzahlung von Körperschaftssteuer fällig werden würde (§26). Und eben diese Nachzahlung wollte Vattenfall natürlich von der Stadt Hamburg zugesichert haben, sollte die Stadt die Fernwärmenetzgesellschaft sofort (in 2014) kaufen wollen.

Um also potenzielle Nachzahlungen an Vattenfall durch die Stadt zu vermeiden, wurde ein Kauftermin in 2019 verabredet. Wichtig ist hierbei allerdings nicht die Vertragsunterzeichnung oder die Bezahlung, sondern einzig der tatsächliche Umwandlungszeitpunkt. Daraus folgt, dass Hamburg problemlos in 2014 einen Kauf hätte festmachen können.

Warum kam aber nur eine Option zustande? Da ein Mindestpreis von Vattenfall gefordert wurde und angeblich nicht verhandelbar war, wollte die Stadt aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten, die den Wert des Unternehmens in den nächsten Jahren noch erheblich beeinflussen können, sich aus kaufmännischer Sorgfaltspflicht nicht auf einen fixen Deal einlassen.

Senat prüft Höhe der angeblichen Steuerzahlungen nicht!

Also alles gut? Nein! Denn was am Ende hängen bleibt ist, dass es um Klimaschutz nicht mal im Ansatz geht. Es spielen allein finanzielle und rechtliche Aspekte eine Rolle.
* Dass den Steuernachzahlungen, die vom Senat nicht mal in ihrer Höhe geprüft oder konkretisiert wurden (!), im Übrigen ja auch Einnahmen aus dem unregulierten Fernwärmemarkt gegenüberstehen wird vom Senat nicht mal erwähnt.
* Zur kaufmännischen Sorgfaltspflicht fallen mir spontan nur Begriffe wie Busbeschleunigung, Elbphilharmonie oder Hapag-Lloyd Beteiligung ein, wo man einfach mal die Frage stellen kann, in wie weit diese Pflicht dort beachtet wird/worden ist.

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