Der Hamburger Energietisch

Für die Energiewende in Hamburg

Stellungnahme zum neuen Hamburger Klimaplan

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Der allein regierende SPD-Senat beschloss im Jahr 2011 eine drastische Kürzung der Finanzmittel für den Klimaschutz in Hamburg. Bei der Präsentation eines neuen „Klimaplans“ für Hamburg muss der rot-grüne Senat nun einräumen, dass die 2010 für verbindlich erklärte Senkung des CO2-Ausstoßes von Hamburg um 40 % gegenüber 1990 auf keinen Fall mehr erreicht werden könne.

Im neuen „Klimaplan“ wird bis 2030 eine Senkung der von Hamburg verursachten CO2-Emissionen um 50 % gegenüber 1990 versprochen. Eine gesetzliche Absicherung dieses Versprechens gibt es nicht. Der HET befürchtet daher, dass es in 10 Jahren erneut heißen wird, „nicht mehr erreichbar“.

Die CO2-Minderung gegenüber 1990 lag im Jahr 2013 erst bei 14,3 %. Wäre die Verpflichtung für 2030 ernst gemeint, so müsste im Jahr 2020 eine CO2-Minderung von mindestens 30 % erreicht werden. Zu einer Festlegung dieser Art will sich der rot-grüne Senat nicht bekennen.

Allein nach dem Trend zwischen 2003 und 2013 wird 2020 kaum mehr als eine CO2-Minderung um 20 % erreicht werden. 2030 könnten es nach dem Trend 30 % statt 50 % werden.

Die Untätigkeit des SPD-Senats wurde bisher übertüncht mit der Behauptung, durch „Mainstreaming“ würde Klimaschutz „gleichermaßen in die Fachpolitiken der anderen Behörden integriert“. Zu bemerken war davon nichts.

Es hilft nichts, im „Klimaplan“ mit Anglizismen um sich zu werfen wie „Climate Smart City“, „Strategische Cluster“ und „Green Economy“ oder gar zu behaupten, Hamburg werde „seine Vorreiterrolle in der Klimapolitik festigen und die Vorbildfunktion für andere Städte und Bundesländer wahrnehmen“. Wo ist da noch eine Vorreiterrolle?

Im Bereich „Haushalte, Gewerbliche Kleinverbraucher“ sind laut „Klimaplan“ die CO2-Emissionen in den letzten fünf Jahren nicht mehr gesunken. Der „Klimaplan“ sieht für die Fernwärme nur eine langfristige Umstellung auf umweltfreundlichere Brennstoffe vor. Zunächst vor allem eine Umstellung von fossiler Kohle zu fossilem Erdgas.

Der HET fordert: Das Fernwärmenetz muss möglichst rasch zurückgekauft werden. Die Kohle-Fernwärme aus Wedel muss noch vor 2020 so weit wie möglich durch erneuerbare Fernwärme anstelle von Fernwärme aus fossilem Erdgas ersetzt werden.

Besonders schlecht sieht die Klimabilanz im Bereich Verkehr aus. Die CO2-Emissionen sind 2013 höher als fünf Jahre zuvor. Ein Investitionsprogramm für neue Fahrradwege wird bis 2020 kaum eine Entlastung bringen. Der motorisierte Individualverkehr (Kfz) muss gezielt eingeschränkt, der umweltfreundliche Verkehr muss gestärkt werden.

Im „Hamburger Klimaschutzkonzept 2007- 2012“ finden sich noch eigene Abschnitte, die sich mit neuen Regelungen zum Landesrecht befassen. Den Begriff „Ordnungsrecht“ findet man im „Klimaplan“ nicht. Nur „für die geplante Novellierung der Hamburgischen Bauordnung in 2015 wird angestrebt, eine neue Ermächtigungsgrundlage aufzunehmen, die es ermöglicht die Begrünung von Bauteilen von Gebäuden auch aus anderen als aus gestalterischen Gründen zu fordern.”

Der rot-grüne Senat setzt auf „Bündnisse“, in denen mächtige Lobbygruppen anspruchsvollen Klimaschutz leicht ausbremsen können, und auf Öffentlich-Private Partnerschaften beispielsweise beim Schulbau.

Der HET fordert, auch neue ordnungsrechtliche Bestimmungen zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen einzusetzen.

Wenn es um Maßnahmen zur Anpassung an Klimafolgen geht, wird der „Klimaplan“ sehr konkret. Wenig Neues bietet er zur Bekämpfung des Klimawandels. Bei den Zielen der Stadtentwicklung nennt er zuerst Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwassernutzung und –versickerung und erst zuletzt auch noch die Nutzung solarer Energie. Als Indikatoren nennt er die Anzahl der angepassten Quartiere, die Wärmebelastung der Stadt und die Fläche der Gründächer in Hamburg, sonst nichts. 38-mal kommt das Wort „grün“ im Zusammenhang mit Begrünungsforderungen vor. „Solar“ muss sich mit bescheidenen 5 Auftritten begnügen.

Der Vollzug des Erneuerbare Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) soll verschlankt werden, so der Klimaplan”.

Der HET fordert den Vorrang der Nutzung von Dächern und Fassaden für die Solarenergiegewinnung vor ihrer Begrünung und die Einführung eines Erneuerbare-Energien-Landesgesetzes, so wie es im „Hamburger Klimaschutzkonzept“ vorgesehen war .

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