Der Hamburger Energietisch

Für die Energiewende in Hamburg

Eckpunkte zur demokratischen Kontrolle der Energienetzgesellschaften verabschiedet

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Neun konkrete Forderungen an Beiräte

Der Hamburger Energietisch hat auf seinem Plenum im November das bereits seit längerem in der Diskussion stehende Eckpunktepapier zur demokratischen Kontrolle der Energienetzgesellschaften durch Beiräte beschlossen.

Der HET benennt in diesem Papier neun konkrete Forderungen, wie die von der SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft ins Spiel gebrachten Beiräte der Energienetzgesellschaften ausgestaltet sein sollten. An dieser Stelle nimmt der HET erstmals auch eine Konkretisierung des Begriffs „demokratische Kontrolle“ vor, wie ihn der Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze in 2013 formuliert hat.

Wichtig sind dem HET nicht nur der Zugang zu betrieblichen Daten und die Zusammensetzung eines Beirats, sondern auch die Unternehmensform, die Öffentlichkeit der Sitzungen und der offene und öffentliche Dialog des Beirats mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Weitere Elemente demokratischer Kontrolle

Natürlich gehören zu einer vollständig „demokratischen Kontrolle“ auch noch weitere Elemente neben Beiräten. Man kann an dieser Stelle ebenso über die Kontrollinstanzen innerhalb der Netzgesellschaften diskutieren (z. B. Aufsichtsrat oder ähnliches). Dieses Eckpunktepapier bildet hierfür einen Anfang, um die Diskussion mit Leben zu füllen. Somit versteht sich das Eckpunktepapier auch nicht ausschließlich als Forderungskatalog, sondern gleichfalls als Anregung zur Diskussion, an der sich weitere Menschen beteiligen mögen.

Eckpunkte für die demokratische Kontrolle der Energienetzgesellschaften durch Beiräte

Die folgenden Anforderungen stellt der Hamburger Energietisch an die geplanten Netzbeiräte (Strom-, Gas- und Fernwärmebeirat) und versteht dieses Eckpunktepapier als Diskussionsgrundlage für die weitere Entscheidungsfindung.

  1. Unternehmensziele und Organisationsform

Die Energienetzunternehmen sollen öffentlich-rechtliche Unternehmen sein und die Ziele des Volksentscheids ausdrücklich als Unternehmensziele anerkennen und danach handeln.

  1. Zugang zu betrieblichen Daten

Das Gremium und die Öffentlichkeit hat Zugang zu allen relevanten betrieblichen Daten (außer zu personenbezogenen Daten). Die Mitglieder des Beirats unterliegen keinerlei Schweigepflicht.

  1. Sitzungen
  • Alle Sitzungen sind öffentlich, nur bei der Diskussion von Personalangelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
  • Der Beirat tagt mindestens vier Mal im Jahr.
  • Zugeladene Experten erhalten Rederecht.
  1. Beratende Funktion des Beirats

Der Beirat berät die Geschäftsführung, wie das Unternehmen die Ziele des Volksentscheids am besten verwirklicht.

  1. Vetorecht bei der Berufung des Geschäftsführers

Der Beirat hat ein Vetorecht bei der Berufung des Geschäftsführers durch die Gesellschafter.

  1. Initiativrecht
  2. a) Das Gremium hat ein Initiativrecht, der Geschäftsführung, dem Vorstand des Unternehmens, Fragen und Forderungen vorzulegen, die diese in einer festgelegten Frist beantworten müssen.
  3. b) Werden 1.000 Unterschriften von Hamburger BürgerInnen vorgelegt, muss der Vorstand sie anhören und innerhalb von 3 Monaten darüber entscheiden. Werden 5.000 Unterschriften vorgelegt, muss der Vorstand eine konsultative Kundenbefragung durchführen.
  4. Öffentliche Dialog-Veranstaltungen

Es werden zwei Mal im Jahr öffentliche Dialog-Veranstaltungen durchgeführt, an dem der Vorstand und der Beirat teilnehmen und die Fragen der Bevölkerung beantworten müssen. Auf Wunsch der BürgerInnen können auch weitere Versammlungen einberufen werden. Empfehlungen der Versammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom
Beirat behandelt werden.

  1. Verfügungsrahmen

Der Beirat erhält einen Verfügungsrahmen von bis zu 30.000 Euro jährlich, aus dem er Sitzungsgelder, Reisekosten und Gutachten von Experten finanzieren kann. Das Budget ist nicht für Sitzungsgelder der Beiratsmitglieder zu verwenden.

  1. Zusammensetzung des Beirats

Folgende Zusammensetzung wird vorgeschlagen:
4 Personen auf Vorschlag von verschiedenen Umweltverbänden
4 Personen auf Vorschlag des Hamburger Energietischs (als die Bürgervertretung der Energiewende in Hamburg)
4 Personen auf Vorschlag der Sozialverbände, Verbraucherschutz und Kirchen

Zu klären ist, wie die jeweiligen Vertreter/innen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen gewählt bzw. bestimmt werden.

Die Eckpunkte gibt es auch hier als Download

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