Der Hamburger Energietisch

Für die Energiewende in Hamburg

30. März 2021
von Redaktion
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Mehr als ein Dutzend Fehler in den Buschholz-Gutachten der GIZ

Am 31. März 2021 wurde den Medien ein im Auftrag des Hamburger Energietischs (HET) erstelltes Gutachten zur Klimawirkung eines Imports von Buschholz aus Namibia vorgestellt.
An der Pressekonferenz nahm aus Namibia Herbert Jauch, Arbeitswissenschaftler und Vorsitzender des ECONOMIC & SOCIAL JUSTICE TRUST (ESJT), teil.

♦ Das Ende März 2021 veröffentlichte Klimawirkungs-Gutachten von Prof. Dr. Dietrich Rabenstein „Buschholz aus Namibia: Ersatz für die Steinkohle in Deutschland?“:

Komplettes Gutachten,  deutsche Kurzfassung und englische Kurzfassung

♦ Eine Presseerklärung des ECONOMIC & SOCIAL JUSTICE TRUST:

Nutzung für Namibias Busch-Biomasse: Eine Chance für eine entwicklungspolitische Intervention, um koloniale Handelsmuster zu durchbrechen.“

Die Hamburger Umweltbehörde (BUKEA), die seit Mai 2020 den Import von Buschholz aus Namibia prüft, will Mitte 2021 die Ergebnisse dieses Prüfprozesses öffentlich vorstellen.

Sie stützt ihre bisherige Bewertung vor allem auf zwei externe, für die GIZ erstellte Studien:

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8. März 2021
von Redaktion
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Vattenfall erhält 1,6 Mrd. Euro für stillgelegte Kernkraftwerke

Die deutsche Bundesregierung hatte nach dem Super-GAU in Fukushima acht ältere Kernkraftwerke für immer abschalten lassen. Nach Meldungen vom 5. März 2021 erhalten die Besitzer nun Entschädigungen für Strommengen, die ihnen entgangen sind, für entwertete Investitionen sowie – das betrifft nur Vattenfall – für die Zustimmung zur Einstellung  des langjährigen Klageverfahrens vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID.

Bild: HET

Vor der Fukushima-Katastrophe hatte die Bundesregierung eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten beschlossen. Nach den verheerenden Schäden am japanischen Atomkraftwerk waren die sieben ältesten Kernkraftwerke das Kernkraftwerk Krümmel von Vattenfall kurzfristig vom Netz genommen worden. Daraufhin forderten die Betreiber Entschädigungen.

Dass ein solcher Ausgleich erforderlich ist, hatte das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 6. Dezember 2016 und vom 29. September 2020 festgestellt. Den Atomausstieg selbst hatte es bestätigt. Es bleibt nun dabei, dass das letzte deutsche Kernkraftwerk spätestens Ende 2022 vom Netz geht.

Die Eckpunkte der Verständigung sehen vor, dass E.ON/PreussenElektra – der konzernbezogenen Betrachtungsweise des Bundesverfassungsgerichts folgend – über die rechnerisch ihrem Miteigentumsanteil entsprechenden Strommengen der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel frei verfügen, das heißt in ihren konzerneigenen Kraftwerken verstromen können. Das war zwischen den Unternehmen sowie der Bundesregierung umstritten.

Die Steuerzahler kommt diese Einigung teuer zu stehen: Vattenfall, RWE, E.on und EnBW erhalten nun insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro an Ausgleichszahlungen.

Wofür gezahlt wird

Die stillgelegten Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel gehören zu unterschiedlichen Gesellschaftsanteilen E.ON/PreussenElektra (PE) und Vattenfall.

Vattenfall erhält für 35,30 TWh nicht mehr erzeugbare Strommengen der Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel einen Ausgleich in Höhe von 33,22 €/MWh brutto. E.ON/PE erwirbt zusätzlich 13,00 TWh der verbleibenden Mengen des Kernkraftwerks Krümmel von Vattenfall zum Preis von 13,92 €/MWh. Der Bund zahlt für diese Strommenge zusätzlich die Differenz in Höhe von 19,30 €/MWh zu dem Preis, der für den Ausgleich vereinbart wurde, an Vattenfall (33,22 €/MWh – 13,92 €/MWh = 19,30 €/MWh).

Hieraus ergibt sich zugunsten von Vattenfall insgesamt eine Zahlung in Höhe von 1.606 Mio. Euro, die sich zusammensetzt aus der Ausgleichszahlung durch den Bund (1.425 Mio. Euro) und dem von E.ON/PE für die 13,00 TWh zu zahlenden Kaufpreis (181 Mio. Euro).

RWE erhält einen Ausgleich für 25,90 TWh des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich in Höhe von 33,22 €/MWh. Hieraus ergibt sich für RWE insgesamt eine Ausgleichszahlung in Höhe von 860 Mio. Euro.

Der Bund prüft, ob eine Option für EnBW geschaffen werden kann, bis zu 2,00 TWh gegen Ende 2022 zusätzlich zu einem Preis von 13,92 €/MWh zu erwerben. Vattenfall hat dazu grundsätzliche Bereitschaft erklärt. Diese Option würde die Kosten des Bundes um bis zu ca. 28 Mio. Euro verringern.

Es wird angestrebt, alle Regelungen 2021 zu vollziehen. Ob dies gelingt, ist noch abhängig vom Ergebnis der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission.

Als Ausgleich für nicht erzeugbare Strommengen zahlen die Steuerzahler somit 2.285 Mio. Euro.

Für Investitionen, die die Unternehmen im Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung kurz vor dem Super-GAU in Fukushima getätigt hatten und die dann aufgrund der Rücknahme der Laufzeitverlängerung entwertet worden waren, erhalten:

EnBW: 80 Mio. Euro,   ON/PE: 42,5 Mio. Euro   und   RWE: 20 Mio. Euro

Als Ausgleich für entwertete Investitionen zahlen die Steuerzahler somit insgesamt 142,5 Mio. Euro.

Alle anhängigen Klageverfahren einschließlich des Schiedsverfahrens Vattenfall gegen die Bundesregierung werden beendet bei Tragen der jeweils eigenen Kosten sowie hälftiger Teilung der Gerichtskosten. Die Energieversorger erklären zudem einen Rechtsmittelverzicht.

Vattenfall hatte vor dem Schiedsgericht auf rund 6 Milliarden Euro Entschädigung geklagt. Das Urteil in dem seit 2012 laufenden ICSID-Verfahren war für den Frühsommer 2021 angekündigt worden.

Angesichts dieser horrenden Forderungen von Vattenfall vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington sei der Vergleich womöglich das kleinere Übel, so Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen).

Vattenfall könne sich nun mit einem „letzten Milliarden-Geschenk der Bundesregierung“ die Taschen füllen, sagte Greenpeace-Atomexperte Heinz Smital.

Bild: HET

Raus aus der Sondergerichtsbarkeit für Konzerne!

Nix wie raus aus dem Klimakiller-Pakt forderten drei Klima-Aktivistinnen am 2. März 2021 im Magazin klimareporter. Frankreich und Spanien sind dafür.

Der Energiecharta-Vertrag wurde vor gut 25 Jahren ins Leben gerufen. Damals war das Ziel, die Investitionen von Firmen wie RWE, Shell oder BP in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion zu schützen.

Die Wurzeln der Sondergerichte für Konzerne liegen aber im Kolonialismus. In den 1960er Jahren wurden sie entwickelt, um das Vermögen der Kolonisatoren in den von den Industrienationen unabhängig gewordenen Ländern des globalen Südens zu schützen – so erklärt Wirtschaftsexpertin Tonny Nowshin aus Bangladesch die Ursprünge.

Heute schützt der Energiecharta-Vertrag die Energiekonzerne vor demokratisch beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen und torpediert damit viele Versuche, der Erfüllung des Paris-Abkommens näherzukommen. Der Vertrag droht die Erfolge der weltweiten Bewegung für Klimagerechtigkeit zunichtezumachen.

6. März 2021
von Redaktion
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Die Siegel der Hamburger Umweltbehörde

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In zwei Schriftlichen Kleinen Anfragen der LINKEN in der Hamburger Bürgerschaft geht es um die Objektivität von Klimagutachten für die Nutzung von Buschholz aus Namibia. In der Kritik stehen zwei Studien, eine von der Forstberatung UNIQUE und eine vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS).

In der Einleitung zu Drs. 22/2792 wurde ausführlich begründet, dass die Begutachtung der Klimawirkung von namibischem Buschholz in Hamburg durch UNIQUE und IfaS infolge von Interessenkonflikten sehr fragwürdig ist. Dass sich die Hamburger Umweltbehörde bei ihrem Prüfprozess auf diese Gutachter stützen will, wird von vielen Seiten sehr kritisch beurteilt. So forderte die NGO Biofuelwatch in einer Analyse für die Böllstiftung am 2. März 2021, die UNIQUE-Studie müsse auf Grund ihrer extremen Fehlerhaftigkeit zurückgezogen werden.

Da der Hamburger Senat eine Reihe von Fragen in der Drs. 22/2792 einfach unbeantwortet ließ, bohrte die LINKE nach. Die Antworten in der Drs. 22/3385 sind leider ein fachliches Armutszeugnis für die Hamburger Umweltbehörde BUKEA.

Bild: Mester, sfv
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7. Februar 2021
von Redaktion
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ALDI als Nachhaltigkeits-Held

Dreieinhalb Seiten Akzeptanz und
ein halbe Seite Widerspruch
gegen Buschholz aus Namibia

Die Hamburger Umweltbehörde BUKEA bemüht sich nach Kräften, die Öffentlichkeit für die Verbrennung von Buschholz aus Namibia in Hamburg zu sensibilisieren.

In einem Beitrag „Diskussion Akzeptanz und Widerspruch“ auf ihrer speziellen Internetseite gibt es dazu dreieinhalb Seiten Akzeptanz. Am Ende tatsächlich auch eine halbe Seite Widerspruch.

Bild: FfF Windhoek

Der Text beginnt mit einer tiefgründigen Beteuerung zur Nachhaltigkeit des Prüfprozesses der BUKEA und des IfaS:

„Besonders die Nachhaltigkeit – und damit die (möglichen) Auswirkungen in jeglicher Hinsicht – auch soweit dies für die Zukunft abschätzbar ist – werden besonders untersucht.“

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29. Januar 2021
von Redaktion
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Kein Export von Buschholz aus Namibia!

Der einflussreiche ECONOMIC & SOCIAL JUSTICE TRUST unter dem Vorsitz von Herbert Jauch hat sich am 27. Januar 2021 in einer Presseerklärung klar und eindeutig gegen den vorgeschlagenen groß angelegten Export von Busch-Biomasse aus Namibia nach Deutschland ausgesprochen. (Englische Originalversion und ins Deutsche übersetzte Version)

Bild: Fridays for Future Windhoek

Als Gründe für die Ablehnung des Exports von Buschholz nach Deutschland werden unter Anderem genannt:

  • Es besteht ein dringender Bedarf an lokalen erneuerbaren Energien, da Namibia stark von Energieimporten aus Kohlekraftwerken in Südafrika abhängig ist.
  • Die Schaffung von Arbeitsplätzen muss bei der Ernte der Buschbiomasse im Mittelpunkt stehen. Mit einer vollmechanisierten Ernte von Buschholz könnte im Vergleich zu einer halbmechanisierten Ernte eine beträchtliche Anzahl von bestehenden Arbeitsplätzen vernichtet werden.

Sehr deutlich wird die Pressemeldung am Ende:

„Ein Exportabkommen, das die Lieferung großer Mengen an Biomasse über Jahrzehnte hinweg erfordert, mag zwar bestimmten Interessengruppen zugutekommen, fördert aber nicht Namibias entwicklungspolitische Ziele der Schaffung von Arbeitsplätzen und lokaler Wertschöpfung. Solche entwicklungspolitischen öffentlichen Interessen müssen von der namibischen Regierung gewahrt werden. Wir fordern unsere Regierung daher dringend auf, lokale Wertschöpfungsketten und die Schaffung erneuerbarer lokaler Energie als beste Option für Namibia direkt zu fördern.

Der vorgeschlagene groß angelegte Export von Busch-Biomasse nach Deutschland würde eine Fortsetzung der kolonialen Handelsmuster darstellen, wobei Afrika auf die Rolle des Lieferanten von halbverarbeiteten Materialien zurückgedrängt wird. Dies bietet keine Lösung für die Entwicklungsherausforderungen Namibias und das zentrale Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort.“

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