Der Hamburger Energietisch

Für die Energiewende in Hamburg

Umsetzung des Volksentscheids – Ein Zwischenbericht

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Ist der Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Energienetze eigentlich inzwischen umgesetzt?

Ein Text von Gilbert Siegler

Nein ist er nicht bzw. nur zu einem kleinen Teil. Aber der Reihe nach: Am 22.9.2013 fand in Hamburg am Tag der Bundestagswahl ein Volksentscheid (VE) über folgender Forderung statt:

Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.

Trotz einer massiven Kampagne von Vattenfall, CDU, SPD, FDP, Handelskammer, Unternehmerinitiative und Teilen der betroffenen Gewerkschaften, die von den Medien stark unterstützt wurden, stimmte eine Mehrheit für die Forderungen der Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“. Das breite Bündnis aus über 50 außerparlamentarischen Organisationen und Initiativen – unterstützt von LINKEN und GRÜNEN – hatte Hamburg verändert, die Vielen hatten über die wirtschaftlich Mächtigen dieser Stadt und ihre politischen Vertreter gesiegt.

Die Umsetzung des ersten Satzes: Vollständige Übernahme in die Öffentliche Hand

Die allein regierende SPD versprach sofort vollmundig die 100%ige Umsetzung des VE. Der erste Satz – vollständige Übernahme in die Öffentliche Hand – ist inzwischen für das Stromnetz vollzogen. Die Stadt kaufte Vattenfall auch die ihm nach dem Einstieg der Stadt 2011 verbliebene Mehrheit von 74,9% an der Stromnetzgesellschaft ab und ging letztlich als alleinige Bewerberin in das Konzessionsvergabeverfahren. Für die nächsten 20 Jahre ist die städtische Stromnetzgesellschaft „Stromnetz Hamburg“ Eigentümerin des Netzes.

Für das Fernwärmenetz (zu dem auch die Heizkraftwerke gehören) schloss der Scholz-Senat mit Vattenfall einen Vertrag ab, nach dem er 2018 das Recht hat das Netz zum 1.1.2019 zu kaufen(„Kaufoption“),. Es wurden zwei Mindestpreise vereinbart. Einmal für den Fall, dass bis dahin in Wedel als Ersatz für das alte Kohle-Heizkraftwerk ein Gas- und Dampfkraftwerk (GuD) errichtet wird (1150 Mio.) und ein Preis von 950 Mio. für den Fall, dass kein GuD gebaut wird. Die Verschiebung des Rückkaufs wurde damit begründet, dass bei einem früheren Kauf eine Steuer in dreistelliger Millionenhöhe fällig wäre, die Vattenfall auf die Stadt abwälzen würde. Über die Höhe der Steuer wurde keine Auskunft gegeben, auch nicht über die Gewinnerwartung für diese Jahre; die Gewinne könnten ja auch deutlich höher sein als die Steuer. Gleichermaßen unbeantwortet blieb die Frage, warum der Senat nicht 2014 einen Kaufvertrag für den 1.1.2019 abgeschlossen hat. Mit einer solchen Entscheidung wäre zwar die Übernahme um vier Jahre verschoben worden, aber die HamburgerInnen hätten zumindest die Sicherheit, dass der VE im Jahr 2019 umgesetzt wird.

Für das Gasnetz hat der SPD-Senat mit E.on ebenfalls eine „Kaufoption“ vereinbart, in diesem Falle für Anfang 2018. Beide „Kaufoptionen“ nähren den Zweifel an der Bereitschaft des Senats, den Volksentscheid – der laut Artikel 50 der Hamburger Verfassung Bürgerschaft und Senat bindet – wirklich umzusetzen. Zwar haben Olaf Scholz, Andreas Dressel und andere im Wahlkampf immer wieder betont, selbstverständlich werde das Fernwärme- und das Gasnetz zurückgekauft. Der Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN beteuert ebenfalls, den Kauf 2018 und 2019 vollziehen zu wollen. Es gibt aber auch die Antwort des SPD-Senats auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN in der Bürgerschaft, in der es heißt:

„Der Kauf der Fernwärme setzt im Sinne des Volksentscheids eine Senatsentscheidung darüber voraus, ob es sich dabei um einen „zulässigen Schritt“ handeln würde. Der Senat muss zum Beispiel prüfen, ob den nach der Landeshaushaltsordnung zu beachtenden Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Genüge getan wird. Die Entscheidung ist im Jahr 2018 zu treffen“( Drucksache 20/11237).

Der Senat behält sich also eine Nichteinhaltung des Volksentscheids und damit einen Bruch der Hamburger Verfassung vor. Die Landeshaushaltsordnung legt nur in sehr allgemeiner Form „Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“ als Maßstäbe für das Handeln des Senats fest. Im Umgang mit der Elbphilharmonie oder den Plänen zur Elbvertiefung oder zur Durchführung der Olympischen Spiele in Hamburg spielten und spielen solche Überlegungen offenkundig keine Rolle.

Bezogen auf das Gasnetz stellte Jens Kerstan in der letzten Umweltausschusssitzung 2014 die Frage, warum der Senat kein Termingeschäft abgeschlossen, also 2014 den Kauf für 2018 fest vereinbart habe. Die Senatorin Blankau, ihr Staatsrat Lange und eine Vertreterin der HGV (Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH) beantworteten die Frage mit wortreichen Ausführungen einhellig nicht. Es muss sich nun zeigen, ob der Eintritt der GRÜNEN in den Senat und die grüne Leitung der Umweltbehörde zu mehr Transparenz führt und einen Bruch des Volksentscheids unter dem Vorwand des Sachzwangs („Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“) verhindern kann. Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen sprechen nicht für grüne Durchsetzungsfähigkeit.

Ein weitere Gefahr für den Rückkauf von Fernwärme- und Gasnetz droht von CETA und TTIP. Sollte CETA verabschiedet werden – gar mit der Stimme Hamburgs im Bundesrat – , dann besteht die Gefahr, dass die Rekommunalisierung der früher privatisierten öffentlichen Unternehmen nicht mehr möglich ist.

Umsetzung des zweiten Satzes: Sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.

Anfang 2014 entstand der Hamburger Energietisch (HET), in dem sich Aktive des Volksentscheids für die vollständige Umsetzung des VE einsetzen, darüber hinaus aber auch weitere energiepolitische Ziele haben, die an den VE anknüpfen. Der HET fordert eine vollständige Umsetzung des VE. Dazu hat er nach der Bürgerschaftswahl neun Forderungen an die zukünftigen Regierungsparteien formuliert. Sie hierzu den Blogbeitrag: „9 Forderungen des HET„.

Wie in der HET-Forderungen deutlich wird, geht es zum einen um den Rückkauf des Fernwärme und des Gasnetzes, die energisch einzufordern sind. Zum anderen ist der Senat verpflichtet, sich an den zweiten Satz des VE zu halten: „Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.

„Ziel“ kann nicht heißen: Vertagung auf den St. Nimmerleinstag. Vielmehr müssen sich alle Einzelmaßnahmen daran messen lassen, ob sie sich am „verbindlichen Ziel“ orientieren.

Sozial gerecht
Der Stromnetzbetreiber hat begrenzte Möglichkeiten. Die soll er aber nutzen.

  • Er kann den Beschäftigten einen Bestandsschutz für ihre Beschäftigungsbedingungen und einen sicheren Arbeitsplatz garantieren.

Ein großes Thema ist die Energiearmut. 2012 wurde in Hamburg 8.500 Haushalten der Strom abgestellt. Stromsperren – in der Regel für einkommensschwache Haushalte – sind alles andere als „sozial gerecht“. Inkassotätigkeiten gehören zur Aufgabe des Netzbetreibers, der damit zur Vermeidung von Stromsperrungen beitragen kann.

  • In Hamburg belaufen sich die Stromschulden auf insgesamt etwa 2 Mio. €, die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe auf ca. 90 Mio. €. Mit einem kleinen Teil der Konzessionsabgabe könnten also Stromsperren verhindert werden.
  • Hamburg sollte sich ferner für einen angemessenen Betrag für die Stromkosten im ALG II –Regelsatz einsetzen, denn die die durchschnittlichen Kosten für einen Einpersonenhaushalt betragen 44,05 €, im Regelsatz sind aber nur 30,62 für Strom vorgesehen.
  • Der Senat kann Hamburg Energie anweisen, nicht länger Menschen einen Liefervertrag zu verweigern, die nicht ausreichend zahlungsfähig zu sein scheinen (Schufa-Eintrag).
  • Im Bundesrat sollte sich Hamburg für einen Stromspartarif einsetzen, wie ihn die Verbraucherzentrale NRW und die Linksfraktion im Bundestag fordern. Stromspartarife enthalten ein Freikontingent pro Haushalt und Person. Oberhalb dieser Grenze erhöht sich der Strompreis pro kWh und steigt bei hohem Verbrauch weiter an.

Bei der Fernwärmeversorgung hat die Stadt als Eigentümerin beträchtliche Möglichkeiten zu einer sozial gerechteren Gestaltung.

  • Überhöhte Anschlussleistungen und damit sehr hohe Grundpreise können unterbunden werden, indem die Anschlussleistungen regelmäßig mit dem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen werden.
  • Der Anteil der Grundkosten an den Gesamtkosten ist deutlich zu verringern, damit ein geringerer Verbrauch auch zu entsprechenden Kostensenkungen führt.
  • Ein städtisches Unternehmen sollte seine Preiskalkulation transparent, für die Öffentlichkeit nachvollziehbar gestalten. Es muss keine zweistelligen Renditen erwirtschaften.

Weitere Maßnahmen auch zu den anderen Aspekten des VE listet Prof. D. Rabenstein in seinen „Eckpunkten für die Weiterentwicklung der Hamburger Energienetze nach der Übernahme in die Öffentliche Hand“ auf.

klimaverträglich

  • Nur mit einen schnellen Ausstieg aus der Kohlenutzung zur Wärmeproduktion kann Hamburg einen ernsthaften Beitrag zur Begrenzung der auf uns zukommenden Klimakatastrophe leisten. Deshalb muss das alte, mit großen Emissionen belastende Kohle-Heizkraftwerk in Wedel so schnell wie möglich abgeschaltet, das Kohle-Heizkraftwerk in Tiefstack auf Erdgas (kein Schiefergas!) umgestellt werden.
  • Laut Koalitionsvertrag will die rosa-grüne Bürgerschaftsmehrheit bereits vor Übernahme des Netzes die Fernwärmeversorgung ausbauen und den Umstieg auf klimaverträgliche Energien forcieren. Wie das angesichts der Eigentumsverhältnisse konkret passieren soll, sagt der Koalitionsvertrag allerdings nicht.

Aus erneuerbaren Energien

  • Als Ersatz des Kohle-Kraftwerks Wedel darf im Sinne des Volksentscheids nur ein regeneratives Kraftwerk gebaut werden. Dafür kommt beim gegenwärtigen Stand der Technik ein Biomasse-Heizkraftwerk in Frage, das mit Rest- und Durchforstungsholz sowie mit Holz aus Kurzumtriebsplantagen befeuert wird. Daneben ist eine stärkere Nutzung von Solarkollektoren erforderlich.
  • Das Netz ist für Abwärme und dezentral erzeugte Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung zu öffnen.

Demokratisch kontrolliert

  • Die öffentlichen Netzbetreiber müssen in ihren Unternehmenszielen verbindlich auf die im VE genannten Ziele verpflichtet werden.
  • Die Einhaltung dieser Ziele in ihrer Geschäftstätigkeit muss demokratisch kontrolliert werden. Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle ist eine öffentlich-rechtliche Unternehmensform (z. B. AöR). Privatrechtliche Unternehmensformen bergen stets die Gefahr einer Verselbständigung und des Rückzugs auf Betriebsgeheimnisse.
  • Demokratische Kontrolle obliegt zunächst der Bürgerschaft, von der zu verlangen ist, dass sie diese konsequent ausübt und alle betrieblichen Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
  • Um demokratische Kontrolle auch unabhängig von wechselnden parlamentarischen Mehrheiten sicherstellen zu können, ist ein direkt-demokratisches Gremium erforderlich, in das der Hamburger Energietisch, Umwelt- und Sozialverbände, Verbraucherzentrale und
    Kirchen Mitglieder entsenden.

Zu den genannten Themen hat der Senat bisher wenig bis nichts vorgelegt. Wie bei der Durchsetzung des Rückkaufs von Fernwärme- und Gasnetz wird vor allem viel außerparlamentarischer Druck notwendig sein, um auch den neuen Senat unter dem alten Bürgermeister dazu zu bringen, den Willen der BürgerInnen ernst zu nehmen und umzusetzen. Wie der Hamburger Energietisch es in einigen Punkten schon tut, sollten die umwelt- und energiepolitischen Organisationen und auch DIE LINKE konkrete Forderungen formulieren, die sich aus dem Volksentscheid ergeben. Mit diesen muss der neue Senat immer wieder öffentlich konfrontiert werden. Die klima- und energiepolitischen Vorhaben der Stadt sind auf ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben des Volksentscheids zu prüfen.

Wirksamkeit von Volksentscheiden sichern!
Der Energienetze-Volksentscheid war in Hamburg der erste, in dem soziale und ökologische Interessen einer breiten Mehrheit gegen massive ökonomische Interessen großer Konzerne und deren politische Sachwalter durchgesetzt wurden, ein Präzedenzfall. Wird allerdings der Volksentscheid in großen Teilen nicht umgesetzt, gefährdet das die Wirksamkeit der Volksgesetzgebung insgesamt. Es wird deshalb notwendig sein, immer wieder auf die Verbindlichkeit des Volksentscheids für Bürgerschaft und Senat hinzuweisen. Die Verschiebung der Entscheidung über den Rückkauf des Gas- und des Fernwärmenetzes auf 2017 und 2018 entspricht nicht dem Volksentscheid und sie birgt, wie oben begründet, die Gefahr, dass unter CETA und TTIP eine Umsetzung des BürgerInnenwillens rechtlich nicht mehr möglich ist. Es geht also in dieser Auseinandersetzung auch um die Verteidigung der Volksgesetzgebung gegen deren schleichende Entwertung.

Die Arbeit ist noch nicht getan
Abschließend ist festzustellen: Der gewonnene Volksentscheid war ein gewaltiger Erfolg, aber seine Umsetzung ist noch keinesfalls gesichert. Die Auseinandersetzung muss weiter gehen. Alle diejenigen, die den Volksentscheid unterstützt haben und die eine wirkliche Energiewende wollen, sind aufgefordert, sich auch dem neuen Senat und der Bürgerschaft gegenüber energisch dafür einzusetzen, dass der Voksentscheid vollständig umgesetzt wird – im Interesse des Klimaschutzes, der sozialen Gerechtigkeit und zur Verteidigung der demokratischen Rechte der Menschen in dieser Stadt.

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